Letzte Aktualisierung: 19.11.2025

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Manuel Isensee – Web Solutions (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzern der Software „IsyReport“ (nachfolgend gemeinsam „Nutzer“ oder „Kunde“) in der jeweils aktuellen Fassung. Sie gelten für die Nutzung der Demo-Version sowie für alle kostenpflichtigen Leistungen (z. B. Einrichtung, Lizenzen, Anpassungen).

Vorrangig richtet sich IsyReport an gewerbliche Kunden und Organisationen (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB). Sofern Verbraucher im Sinne von § 13 BGB die Software nutzen, gelten diese AGB, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechten widersprechen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragspartner

Vertragspartner und verantwortlicher Anbieter der Software ist:

Manuel Isensee – Web Solutions
Höhenstraße 8
75417 Mühlacker
Deutschland

Kontakt:
Telefon: +49 15679 381333
Whatsapp: +49 1511 5534593
E-Mail: isyreport@isensee.eu

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt mit „IsyReport“ eine Softwarelösung für digitale Dokumentationsprozesse zur Verfügung. Die Software ermöglicht insbesondere die Erstellung, Bearbeitung und Archivierung von Dokumenten auf Basis von Vorlagen und Formularen, die Erfassung von Informationen, die Verwendung von Uploads (z. B. Bilder, PDFs) sowie die Nutzung von Prüf- und Freigabeprozessen und Audit-Logs.

Die genaue Ausgestaltung der verfügbaren Funktionen, Module und Pakete ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website oder dem individuellen Angebot. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen nach dem jeweils aktuellen Stand.

Die Nutzung kann online sowie im Rahmen einer Offline-Funktionalität erfolgen. Der konkrete Funktionsumfang kann durch Updates, Verbesserungen oder Änderungen der Software fortentwickelt werden, solange der Kernzweck der Anwendung erhalten bleibt.

4. Registrierung, Benutzerkonto und Accountnutzung

4.1 Registrierung

Für die Nutzung der Software außerhalb einer rein öffentlichen Demo-Ansicht ist die Registrierung eines Benutzerkontos erforderlich. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren.

4.2 Zugangsdaten und Account-Sicherheit

Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten (z. B. Passwörter, Tokens) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Benutzerkonten oder Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Unternehmen stellen sicher, dass nur berechtigte Mitarbeiter Zugriff auf Accounts erhalten und die Zugriffsberechtigungen regelmäßig überprüft werden.

4.3 Account-Sharing und Mehrbenutzerzugänge

Das Teilen eines Benutzerkontos durch mehrere natürliche Personen ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unternehmen sind für alle Handlungen verantwortlich, die unter ihren Organisations- und Nutzerkonten erfolgen.

4.4 Inaktivität und Löschung von Konten

Der Anbieter ist berechtigt, Benutzerkonten, die über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht aktiv genutzt wurden, nach vorheriger angemessener Ankündigung zu deaktivieren oder zu löschen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.

5. Demo-Version

Der Anbieter kann eine Demo-Version von IsyReport zur unverbindlichen und kostenfreien Erprobung bereitstellen. Die Demo-Version dient ausschließlich Test- und Evaluationszwecken und darf nicht für produktive oder rechtlich verbindliche Dokumentationen eingesetzt werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Für die Demo-Version besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, dauerhafte Verfügbarkeit oder Datenspeicherung. Der Anbieter ist berechtigt, die Demo-Version jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.

6. Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

6.1 Vertragsabschluss

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder eine entsprechende Buchung (z. B. Einrichtung, Lizenzpaket, Anpassung) bestätigt wird. Umfang, Preise und Laufzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.

6.2 Lizenzmodelle und Vergütung

Der Anbieter kann insbesondere folgende Vergütungsbestandteile verwenden:

  • eine einmalige Einrichtungs- oder Implementierungsgebühr,
  • wiederkehrende Lizenzgebühren mit Laufzeiten von in der Regel sechs Monaten oder einem Jahr,
  • zusätzliche Vergütung für individuelle Anpassungen, Erweiterungen oder Schulungen.

Konkrete Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Vereinbarung mit dem Kunden.

6.3 Laufzeit und Verlängerung bei B2B-Kunden

Bei Verträgen mit Unternehmern gilt: Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine feste Anfangslaufzeit (z. B. sechs Monate oder ein Jahr) geschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird.

Die ordentliche Kündigungsfrist für B2B-Kunden beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

6.4 Kündigung durch den Nutzer

Die Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail). Verbraucher können den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.

6.5 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, missbräuchlich oder rechtswidrig Inhalte einbringt oder fällige Zahlungen nicht leistet.

7. Pflichten der Nutzer und zulässige Nutzung

7.1 Allgemeine Pflichten der Nutzer

Der Nutzer hat die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und alle geltenden Gesetze zu beachten. Er sorgt insbesondere dafür, dass alle im System hinterlegten Daten sachlich richtig und für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind.

7.2 Inhalte und Uploads

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, welche Inhalte, Dokumente, Bilder, PDFs und sonstigen Daten in IsyReport erfasst oder hochgeladen werden. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte und keine hochsensiblen Daten (z. B. besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO) ohne eine dafür geeignete rechtliche Grundlage zu verarbeiten.

Der Nutzer stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten oder verarbeiteten Inhalten verfügt und dass durch die Nutzung der Software keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.3 Verantwortlichkeit von Unternehmen für Mitarbeiter

Nutzt ein Unternehmen IsyReport, so ist es für die Handlungen seiner Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Nutzer verantwortlich, die unter seinen Accounts auf die Software zugreifen. Das Unternehmen sorgt für ausreichende Schulung und interne Richtlinien zur Nutzung der Software.

7.4 Klassische unzulässige Nutzungen

Untersagt sind insbesondere:

  • die Nutzung der Software für rechtswidrige Zwecke,
  • das Einbringen oder Verbreiten von Schadsoftware,
  • der unberechtigte Zugriff auf fremde Accounts oder Daten,
  • die Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen,
  • das automatisierte massenhafte Auslesen oder Testen der Systeme ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters,
  • jedwede Nutzung, die die Stabilität oder Sicherheit der Plattform gefährdet.

8. Nutzungsrechte an der Software

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software IsyReport in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

Eine Überlassung, Vermietung, Veräußerung oder sonstige Weitergabe der Software oder von Zugangsdaten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, soweit sich dies nicht aus der Natur des Einsatzes in einem Unternehmen (Nutzung durch eigene Mitarbeiter) ergibt.

Die Dekompilierung, das Reverse Engineering oder sonstige Versuche, den Quellcode der Software zu ermitteln, sind im gesetzlich zulässigen Rahmen untersagt, sofern nicht eine gesetzliche Erlaubnis nach §§ 69d, 69e UrhG eingreift.

9. Offline-Nutzung und lokale Datenspeicherung

IsyReport kann eine Offline-Funktionalität bereitstellen, bei der für die Nutzung notwendige Daten lokal auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert und bei bestehender Internetverbindung synchronisiert werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, sein Endgerät durch geeignete Maßnahmen (z. B. Gerätekennwort, Verschlüsselung, aktuelle Software) zu schützen und nach Möglichkeit den Tab zu schließen und sich nach der Nutzung aus der Anwendung auszuloggen, insbesondere bei Nutzung auf gemeinsam genutzten oder fremden Geräten.

Der Anbieter haftet nicht für den Verlust, die Offenlegung oder den Missbrauch von Daten, der durch mangelnde Sicherung des Endgeräts oder eine unzureichende Zugriffskontrolle auf Seiten des Nutzers entsteht.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Grundsatz „Best Effort“ und ist bemüht, eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Software sicherzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit (z. B. prozentuale Mindestwerte) wird ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht zugesichert.

Wartungsarbeiten, Updates und Verbesserungen können zeitweise zu Einschränkungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit führen. Soweit möglich, werden planbare Wartungsarbeiten in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.

Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen, sofern der vereinbarte Kernzweck der Anwendung gewahrt bleibt und berechtigte Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

11. Support und Kommunikation

Der Anbieter stellt Support insbesondere per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten besteht ohne gesonderte Vereinbarung nicht.

Anfragen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Diese Angabe ist eine unverbindliche Zielgröße und begründet keinen Rechtsanspruch.

12. Haftung

12.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern nicht eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betroffen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach regelmäßig auf die im laufenden Vertragsjahr geschuldete Vergütung begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12.2 Demo-Version

Für die unentgeltliche Demo-Version ist die Haftung des Anbieters – mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.

12.3 Inhalte, Berechnungen und Dokumente des Nutzers

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die von der Software erzeugten oder verarbeiteten Inhalte, Berechnungen und Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bevor er diese verwendet oder weitergibt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für inhaltliche Fehler, falsche Eingaben, unpassende Vorlagen oder die rechtliche Wirksamkeit von mit der Software erstellten Dokumenten.

12.4 Verantwortungsbereiche von Unternehmen

Unternehmen sind für die interne Organisation, die Zuordnung von Rechten und Rollen sowie für die Nutzung der Software durch ihre Mitarbeiter und sonstigen Nutzer verantwortlich. Sie sind verpflichtet, angemessene Kontroll- und Prüfprozesse einzurichten, um Fehlbedienungen und Fehlkonfigurationen zu vermeiden.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von IsyReport sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung dargestellt. Diese ist innerhalb der Anwendung und auf der Website abrufbar.

Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, konkretisiert jedoch die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten.

14. Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern sachliche Gründe hierfür bestehen (z. B. Weiterentwicklung der Software, Änderung gesetzlicher Vorgaben, Anpassung von Leistungsumfängen oder Preisen). Über wesentliche Änderungen wird der Anbieter den Kunden in geeigneter Form informieren.

Bei laufenden Verträgen mit Unternehmern gelten die geänderten AGB als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Hinweis auf die Änderungen widerspricht und die Software weiterhin nutzt. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Anbieter bei Mitteilung der Änderungen gesondert hinweisen.

Für Verbraucher gelten die geänderten AGB nur, soweit sie zumutbar sind und die gesetzlichen Vorgaben für Vertragsänderungen eingehalten werden.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.